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So erhalten Sie bei Bedarf im Rahmen der Pandemie einen Krankenschein

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz: AU-Bescheinigung oder umgangssprachlich Krankenschein oder gelben Schein, stellen Ärztinnen und Ärzte nur für Sie aus, wenn Sie krank sind. Beispielsweise wenn Sie stark Husten oder Fieber haben.
Wenn Sie also keine Krankheitszeichen haben, darf kein Arzt Sie krankschreiben – auch nicht, wenn ein Test positiv ergeben hat, dass Sie das Coronavirus in sich tragen. Für eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber: Wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt.
Es wird dann prüfen, ob es eine Quarantäne anordnet. Falls ja: erhalten Sie dort auch die Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Sie erhalten Ihr Gehalt dann genauso wie bei einer Krankschreibung. Die Quarantäne ordnet das Gesundheitsamt an, um andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen.
Auch in den folgenden Situationen darf Ihr Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen, sofern Sie nicht krank sind:

  • wenn Sie Ihre Kinder zu Hause betreuen, weil die Kitas und Schulen geschlossen sind oder
  • wenn Ihr Arbeitgeber Sie vorsorglich nach Hause geschickt hat.

(Quelle: https://www.corona-kvwl.de/patienteninfos/praxisbesuch, abgerufen am 31.12.2020)