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Aktuelles

Hier finden Sie alle Neuigkeiten rund um unsere Praxis.

Wer wird zuerst geimpft?

Es können sich nicht alle gleichzeitig impfen lassen. Dafür gibt es zunächst nicht genug Impfstoff. Deshalb haben Menschen, die besonders von der Krankheit gefährdet sind, zunächst Vorrang: vor allem Ältere und Menschen, die aufgrund ihres Berufs von einer Ansteckung besonders bedroht sind.
Die Coronavirus-Impfverordnung legt unter anderem fest, wer zuerst geimpft werden darf:

Höchste Priorität

  • Über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege begutachten und prüfen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren und in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden (wie z.B. Bronchoskopie)
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht - insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin

Hohe Priorität
  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21
  • Personen nach einer Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression)
  • Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt
  • Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%), Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben.
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren (Die Kontaktpersonen werden von der Person bzw. der Schwangeren selbst oder von einer sie vertretenden Person bestimmt.)
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Erfasst sind auch Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in besonders relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die insbesondere in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen untergebracht oder tätig sind
  • Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind

Erhöhte Priorität
  • Über 60-Jährige
  • Personen insbesondere mit folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen (Remissionsdauer mind. 5 Jahre), Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder < 7,5%), Adipositas (BMI über 30)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 60 Jahre alt sind und eine der vorgenannten Erkrankungen haben
  • Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder bei Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind
  • Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
  • Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut
  • Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
  • Personen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und als Lehrkräfte in Schulen, die nicht Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen sind, tätig sind
  • Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen

In folgenden Fällen ist keine Impfung möglich:
Wie bei allen Impfungen gibt es Fälle, bei denen aus medizinischen Gründen keine Impfung möglich ist: z. B. bei einer akuten Erkrankung mit Fieber. Oder wenn auf einen der Inhaltsstoffe überempfindlich reagiert wird. Diese Punkte werden vor der Impfung abgefragt. Zurzeit sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre von der Impfung ausgeschlossen. Während einer Schwangerschaft und in der Stillzeit wird die Impfung derzeit nur nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung empfohlen.

(Quelle: https://www.corona-kvwl.de/patienteninfos/corona-schutzimpfung/impf-verordnung, abgerufen am 09.03.2021)